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Saison 2010 / 2011

Änderungen der Fußballregeln

Anfang März traf sich das IFAB (International Football Association Board) zu seiner 125.

Jahressitzung, um wie in jedem Frühjahr Anträge zu Regeländerungen zu diskutieren und darüber zu

entscheiden. Da ausführlich über die Einführung von technischen Hilfsmitteln diskutiert wurde, konnten

aus Zeitgründen nicht alle Anträge behandelt werden. Deshalb traf sich das höchste Regelgremium

des Fußballs noch einmal am 17. und 18. Mai in Zürich zu einer außerordentlichen Sitzung.

„Revolutionäre“ Neuerungen gibt es nicht, aber doch einige interessante Veränderungen.

 

 Signalkarten in der C-Jugend
 ab sofort werden die Signalkarten, analog der A- und B-Jugend, auch in der C-Jugend eingeführt wurden! Es gelten somit "GELB", "5-Minuten-Strafe" und "ROT".
 

Regel 1 - Das Spielfeld

Der letzte Satz des zweiten Absatzes unter der Überschrift „Die Tore“ lautet jetzt:

· Torpfosten und Querlatten müssen quadratisch, rechteckig, rund oder elliptisch sein

und dürfen die Spieler in keiner Weise gefährden.

L. Wagner: Geändert wurde lediglich das Wort „können“ in „müssen“. Für uns in Deutschland ändert

sich in der Durchführung nichts, da wir davon ausgehen können, dass alle Plätze abgenommen und

für Wettbewerbsspiele zulässig sind. Sollte der Schiedsrichter doch Feststellungen machen, die nicht

mit den Vorgaben übereinstimmen, so sind diese in jedem Fall meldepflichtig.

Regel 5 - Der Schiedsrichter

In der „Auslegung der Spielregeln und Richtlinien der FIFA für Schiedsrichter“

wurde bei der Überschrift „Verletzte Spieler“ der vierte Punkt der Richtlinien

neu formuliert:

· Die Helfer sollen nur auf Zeichen des Schiedsrichters mit der Trage aufs Spielfeld

kommen.

L. Wagner: Hier wird noch einmal klar geregelt, dass – entgegen bisheriger internationaler

Gepflogenheiten – die Helfer mit der Trage nur auf gesondertes Zeichen des Schiedsrichters auf das

Spielfeld kommen dürfen.

***

In der „Auslegung der Spielregeln und Richtlinien der FIFA für Schiedsrichter“

wurde unter dem Punkt „Ausnahmen gelten nur“ eine neue Bestimmung an

dritter Stelle hinzugefügt (Regelheft Seite 32):

· wenn Spieler desselben Teams nach einem Zusammenprall sofortige Betreuung

benötigen,

L. Wagner: Ein wichtiger Zusatz, denn bislang konnten Feldspieler nach erfolgter Behandlung nur

dann auf dem Spielfeld bleiben, wenn zugleich der Torwart behandelt werden musste. Das wurde jetzt

ausgeweitet auf den Fall, dass Spieler desselben Teams zusammen prallen und auf dem Spielfeld

behandelt werden müssen. Um diese Mannschaft nicht für diesen unabsichtlichen Vorfall zu

„bestrafen“, dürfen diese Spieler nach der Behandlung auf dem Spielfeld bleiben.

***

In die Anweisungen des DFB wurde von der DFB-Schiedsrichter-Kommission auf Empfehlung der

Medizinischen Kommission der UEFA eine neue Nr. 4 mit dem nachstehenden Text eingefügt:

· 4. Fußball soll bei Temperaturen ab minus 15 Grad, bei starkem Wind ab Temperaturen

von minus 10 Grad nicht mehr gespielt werden. Bei starker Kälte muss der

Schiedsrichter auf die angemessene Bekleidung der Beteiligten achten.

L. Wagner: Wichtig ist hier das Wörtchen „soll“, es handelt sich also nicht um eine Muss-Bestimmung.

Jedoch wird dem Schutz der Gesundheit aller Beteiligten neben der ordnungsgemäße Durchführung

des Spieles besondere Priorität eingeräumt. Die genannten Werte sind Richtwerte. Sie dienen auch

als Orientierungshilfe für die Spiel leitende Behörde (z. B. Staffelleiter), wenn es um An- bzw.

Absetzung von Spielen geht. In der bisherigen Nr. 4 wurde der letzte Satz gestrichen.

Regel 14 - Strafstoß

In der „Auslegung der Spielregeln und Richtlinien der FIFA für Schiedsrichter“ wurde unter der

Überschrift „Ausführung“ der dritte Absatz neu formuliert:

· Finten beim Anlauf zur Täuschung des Gegners bei der Ausführung eines Strafstoßes

gehören zum Fußball. Nach vollendetem Anlauf den eigentlichen Stoß nur

vorzutäuschen, gilt als Verstoß gegen Regel 14 und stellt eine Unsportlichkeit dar, für

die der betreffende Spieler verwarnt wird.

L. Wagner: Die zweite wirklich praxisrelevante Änderung in diesem Jahr. Grundsätzlich darf ein

Spieler beim Anlauf verzögern, ihn abstoppen und Täuschungsmanöver anwenden. Er muss ihn also

nicht in einem Zug durchführen. Erst dann, wenn er sein Standbein neben den Ball gesetzt hat und

zum eigentlichen Stoß ausholt, ist dieser in einem Zug durchzuführen. Hier darf der Spieler nicht

verzögern, abstoppen oder gar absichtlich den Ball verfehlen. Tut er es dennoch, ist er zu verwarnen.

Die entsprechende Spielfortsetzung richtet sich nach der Wirkung des ausgeführten Strafstoßes.

Diese jetzt verbotene Art, einen Strafstoß auszuführen, hatte sich vor allem in Südamerika

eingebürgert. Um die Einheitlichkeit der Strafstoßausführung auch bei uns zu gewährleisten, wurden in

den bisherigen „Anweisungen des DFB“ die Nr.1 und 3 gestrichen.

Die Technische Zone

· Hinweis des DFB: Technische Hilfsmittel dürfen in diesem Bereich nicht aufgestellt

werden.

L. Wagner: Der hier gegebene Hinweis bezieht sich in erster Linie auf die Spiele oberer Ligen, in

denen Monitore oder ähnliches Equipment im Bereich der Technischen Zone aufgestellt werden

sollen. Dies ist nicht zulässig.

Der Vierte Offizielle

Der siebte Absatz wurde neu formuliert:

· Er unterstützt den Schiedsrichter bei der Spielleitung gemäß den Spielregeln. Die

Entscheidungsgewalt bei allen spielrelevanten Situationen liegt jedoch beim

Schiedsrichter.

L. Wagner: Unter der Überschrift „Alles was der Sache dient …“ kann man diese neue Anweisung

verstehen. Die Möglichkeit des Vierten Offiziellen, den SR bei der Entscheidungsfindung zu

unterstützen, ist nicht mehr begrenzt. Bisher durfte er nur eingreifen, wenn bei einer Verwarnung eine

Verwechslung vorlag, ein Spieler trotz der zweiten Gelben Karte nicht des Feldes verwiesen wurde und

bei Tätlichkeiten außerhalb des Blickfeldes des Schiedsrichters und der Assistenten. Er kann ab

sofort alle relevanten Dinge, die er zweifelsfrei wahrnimmt, dem Schiedsrichter melden. Inwieweit der

„Chef“ diese Meinung übernimmt und Sanktionen anordnet, ist allein ihm überlassen.

***

Soweit die veränderten oder neu eingefügten Texte und ihre Erläuterungen. In der Ausgabe 2010/2011

des Regelhefts sind wie immer alle Änderungen unterstrichen. Hingewiesen werden soll hier auch

noch auf zwei formale Neuerungen. So heißt es jetzt durchgehend im Regelheft nicht mehr

„Anweisungen des DFB“ sondern „Zusätzliche Erläuterungen des DFB“. Im Zusammenhang mit der

Torerzielung und der Frage, ob der Ball noch im Spiel ist, wird nicht mehr der Ausdruck „in vollem

Umfang“ benutzt sondern durchgängig das Wort „vollständig“.