Saison 2010 / 2011
Änderungen der Fußballregeln
Anfang März traf sich das IFAB (International Football Association Board) zu seiner 125.
Jahressitzung, um wie in jedem Frühjahr Anträge zu Regeländerungen zu diskutieren und darüber zu
entscheiden. Da ausführlich über die Einführung von technischen Hilfsmitteln diskutiert wurde, konnten
aus Zeitgründen nicht alle Anträge behandelt werden. Deshalb traf sich das höchste Regelgremium
des Fußballs noch einmal am 17. und 18. Mai in Zürich zu einer außerordentlichen Sitzung.
„Revolutionäre“ Neuerungen gibt es nicht, aber doch einige interessante Veränderungen.
Signalkarten in der C-Jugend
ab sofort werden die Signalkarten, analog der A- und B-Jugend, auch in der C-Jugend eingeführt wurden! Es gelten somit "GELB", "5-Minuten-Strafe" und "ROT".
Regel 1 - Das Spielfeld
Der letzte Satz des zweiten Absatzes unter der Überschrift „Die Tore“ lautet jetzt:
·
Torpfosten und Querlatten müssen quadratisch, rechteckig, rund oder elliptisch seinund dürfen die Spieler in keiner Weise gefährden.
L. Wagner:
Geändert wurde lediglich das Wort „können“ in „müssen“. Für uns in Deutschland ändertsich in der Durchführung nichts, da wir davon ausgehen können, dass alle Plätze abgenommen und
für Wettbewerbsspiele zulässig sind. Sollte der Schiedsrichter doch Feststellungen machen, die nicht
mit den Vorgaben übereinstimmen, so sind diese in jedem Fall meldepflichtig.
Regel 5 - Der Schiedsrichter
In der „Auslegung der Spielregeln und Richtlinien der FIFA für Schiedsrichter“
wurde bei der Überschrift „Verletzte Spieler“ der vierte Punkt der Richtlinien
neu formuliert:
·
Die Helfer sollen nur auf Zeichen des Schiedsrichters mit der Trage aufs Spielfeldkommen.
L. Wagner: Hier wird noch einmal klar geregelt, dass – entgegen bisheriger internationaler
Gepflogenheiten – die Helfer mit der Trage nur auf gesondertes Zeichen des Schiedsrichters auf das
Spielfeld kommen dürfen.
***
In der „Auslegung der Spielregeln und Richtlinien der FIFA für Schiedsrichter“
wurde unter dem Punkt „Ausnahmen gelten nur“ eine neue Bestimmung an
dritter Stelle hinzugefügt (Regelheft Seite 32):
·
wenn Spieler desselben Teams nach einem Zusammenprall sofortige Betreuungbenötigen,
L. Wagner: Ein wichtiger Zusatz, denn bislang konnten Feldspieler nach erfolgter Behandlung nur
dann auf dem Spielfeld bleiben, wenn zugleich der Torwart behandelt werden musste. Das wurde jetzt
ausgeweitet auf den Fall, dass Spieler
desselben Teams zusammen prallen und auf dem Spielfeldbehandelt werden müssen.
Um diese Mannschaft nicht für diesen unabsichtlichen Vorfall zu„bestrafen“, dürfen diese Spieler nach der Behandlung auf dem Spielfeld bleiben.
***
In die Anweisungen des DFB wurde von der DFB-Schiedsrichter-Kommission auf Empfehlung der
Medizinischen Kommission der UEFA eine neue Nr. 4 mit dem nachstehenden Text eingefügt:
·
4. Fußball soll bei Temperaturen ab minus 15 Grad, bei starkem Wind ab Temperaturenvon minus 10 Grad nicht mehr gespielt werden. Bei starker Kälte muss der
Schiedsrichter auf die angemessene Bekleidung der Beteiligten achten.
L. Wagner: Wichtig ist hier das Wörtchen „soll“, es handelt sich also nicht um eine Muss-Bestimmung.
Jedoch wird dem Schutz der Gesundheit aller Beteiligten neben der ordnungsgemäße Durchführung
des Spieles besondere Priorität eingeräumt. Die genannten Werte sind Richtwerte. Sie dienen auch
als Orientierungshilfe für die Spiel leitende Behörde (z. B. Staffelleiter), wenn es um An- bzw.
Absetzung von Spielen geht. In der bisherigen Nr. 4 wurde der letzte Satz gestrichen.
Regel 14 - Strafstoß
In der „Auslegung der Spielregeln und Richtlinien der FIFA für Schiedsrichter“ wurde unter der
Überschrift „Ausführung“ der dritte Absatz neu formuliert:
·
Finten beim Anlauf zur Täuschung des Gegners bei der Ausführung eines Strafstoßesgehören zum Fußball. Nach vollendetem Anlauf den eigentlichen Stoß nur
vorzutäuschen, gilt als Verstoß gegen Regel 14 und stellt eine Unsportlichkeit dar, für
die der betreffende Spieler verwarnt wird.
L. Wagner: Die zweite wirklich praxisrelevante Änderung in diesem Jahr. Grundsätzlich darf ein
Spieler beim
Anlauf verzögern, ihn abstoppen und Täuschungsmanöver anwenden. Er muss ihn alsonicht in einem Zug durchführen. Erst dann, wenn er sein Standbein neben den Ball gesetzt hat und
zum eigentlichen
Stoß ausholt, ist dieser in einem Zug durchzuführen. Hier darf der Spieler nichtverzögern, abstoppen oder gar absichtlich den Ball verfehlen. Tut er es dennoch, ist er zu verwarnen.
Die entsprechende Spielfortsetzung richtet sich nach der Wirkung des ausgeführten Strafstoßes.
Diese jetzt verbotene Art, einen Strafstoß auszuführen, hatte sich vor allem in Südamerika
eingebürgert. Um die Einheitlichkeit der Strafstoßausführung auch bei uns zu gewährleisten, wurden in
den bisherigen „Anweisungen des DFB“ die Nr.1 und 3 gestrichen.
Die Technische Zone
·
Hinweis des DFB: Technische Hilfsmittel dürfen in diesem Bereich nicht aufgestelltwerden.
L. Wagner: Der hier gegebene Hinweis bezieht sich in erster Linie auf die Spiele oberer Ligen, in
denen
Monitore oder ähnliches Equipment im Bereich der Technischen Zone aufgestellt werdensollen. Dies ist nicht zulässig.
Der Vierte Offizielle
Der siebte Absatz wurde neu formuliert:
·
Er unterstützt den Schiedsrichter bei der Spielleitung gemäß den Spielregeln. DieEntscheidungsgewalt bei allen spielrelevanten Situationen liegt jedoch beim
Schiedsrichter.
L. Wagner: Unter der Überschrift „Alles was der Sache dient …“ kann man diese neue Anweisung
verstehen. Die Möglichkeit des Vierten Offiziellen, den SR bei der Entscheidungsfindung zu
unterstützen, ist nicht mehr begrenzt. Bisher durfte er nur eingreifen, wenn bei einer Verwarnung eine
Verwechslung vorlag, ein Spieler trotz der zweiten Gelben Karte nicht des Feldes verwiesen wurde und
bei Tätlichkeiten außerhalb des Blickfeldes des Schiedsrichters und der Assistenten. Er kann ab
sofort alle relevanten Dinge, die er zweifelsfrei wahrnimmt, dem Schiedsrichter melden. Inwieweit der
„Chef“ diese Meinung übernimmt und Sanktionen anordnet, ist allein ihm überlassen.
***
Soweit die veränderten oder neu eingefügten Texte und ihre Erläuterungen. In der Ausgabe 2010/2011
des Regelhefts sind wie immer alle Änderungen unterstrichen. Hingewiesen werden soll hier auch
noch auf zwei formale Neuerungen. So heißt es jetzt durchgehend im Regelheft nicht mehr
„Anweisungen des DFB“ sondern „Zusätzliche Erläuterungen des DFB“. Im Zusammenhang mit der
Torerzielung und der Frage, ob der Ball noch im Spiel ist, wird nicht mehr der Ausdruck „in vollem
Umfang“ benutzt sondern durchgängig das Wort „vollständig“.

